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Lieferungs- und Geschäftsbedingungen für Texte und Bilder

 

A. Allgemeines

Mit dem Erhalt eines Beitrags oder von Bildern hat der Abnehmer die Vertragsbedingungen des Autors akzeptiert. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch Fabian von Poser. Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen, Rechnungen, Abrechnungen o. ä. verwiesen wird,  wird hiermit widersprochen. Die Lieferung von Texten und Bildern erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Autor von eventuellen presse-, straf- und zivilrechtlichen Haftungsansprüchen im In- und Ausland durch den Auftraggeber freigestellt wird.
 

B. Honorare und Zahlungsbedingungen

Jede Nutzung von Texten und Bildern ist honorarpflichtig. Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Alle Honorare verstehen sich in Euro netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Honorare richten sich nach dem Medium sowie der Art und dem Umfang der Nutzung. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Abnehmer, legt der Autor für Texte die aktuellen Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Freie Journalisten zugrunde, für Bilder die aktuellen Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing. Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, den genannten Umfang und den vereinbarten Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Autors. Das Honorar ist sofort nach Veröffentlichung fällig, spätestens aber vier Wochen nach der Annahme des Beitrags. Soweit nichts anderes vereinbart wird, tritt 14 Tage nach Fälligkeit und Rechnungserhalt der Verzug ein mit dem gesetzlichen Verzugszins in Höhe von acht Prozent über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet werden.

 

C. Verfügungsbeschränkungen, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte

 

Für Texte gilt:

Der Abnehmer erhält stets nur das Recht zur einmaligen Veröffentlichung des Beitrags in den Ausgaben des Mediums, für die er bestellt wurde, es sei denn, es ist ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Beiträge werden stets begrenzt für bestimmte Nutzungsarten angeboten. Ein komplettes Buy-Out von Rechten für sämtliche Nutzungsarten erfolgt nicht. Ein Urhebervermerk im Sinne von § 13 UrhG wird stets verlangt, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Identität des Urhebers und der Zuordnung zum jeweiligen Beitrag bestehen kann. Der Beitrag darf nicht zum Vorhalten für unbestimmte zukünftige Veröffentlichungen oder für Eigeninformationszwecke durch ein Redaktionsarchiv in ein Datenbanksystem oder dergleichen eingespeichert werden, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart. Eine solche Vereinbarung sieht auch Aufschläge auf das Honorar vor. Die Nutzung von Beiträgen in Archivsystemen wird gesondert vereinbart. Außerdem gilt: Der Urhebervermerk wird auch in Archivsystemen und Datenbanken deutlich am Beitrag angebracht. Der Abnehmer trägt beim Betrieb von Archivsystemen oder Datenbanken die alleinige rechtliche Verantwortung für den Daten- und Persönlichkeitsschutz und sonstige Rechte Dritter. Der Abnehmer stellt den Autor von allen diesbezüglichen Haftungsansprüchen frei. Alle Beiträge dürfen nur redaktionell verwendet werden, es sei denn, schriftlich wurde ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen. Bei Nichteinhaltung dieser Regelung durch den Abnehmer ist dieser im Innenverhältnis allein etwaigen Dritten gegenüber schadenersatzpflichtig.
 

Für Bilder gilt:

Der Autor verlangt unter Hinweis auf §12 UrhG ausdrücklich einen Urhebervermerk, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Unterbleibt die Namensnennung, so hat der Autor Anspruch auf Schadenersatz in Form eines Zuschlages von 100 Prozent zum jeweiligen Nutzungshonorar zuzüglich eventueller Verwaltungskosten. Die vorherige Zustimmung des Autors ist insbesondere im Falle einer beabsichtigten werblichen Nutzung des Bildmaterials einzuholen. Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann nur mit deren Namen und nur redaktionell erfolgen. Der Autor kann keine Schadenersatzanforderungen übernehmen, die sich aus der Verwendung seiner Bilder ergeben. Der Verantwortliche des jeweiligen Druckwerkes oder sonstigen Mediums trägt in jedem Fall die völlige Verantwortung selbst, auch die aus dem Recht am eigenen Bild und bei Verwendung des überlassenen Bildmaterials für werbliche Zwecke ohne die vorherige Einholung unserer Zustimmung im Hinblick auf eine etwaige Verletzung von Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen. Die Weitergabe des Bildmaterials oder von Nachdruckrechten an Dritte bedarf eines separaten Vertrages mit dem Autor. Ich behalte mir die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkenne Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an. Der Verwender hat den Autor von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.
 

D. Belegexemplar

Der Autor hat bei jeder Veröffentlichung seines Beitrages Anspruch auf Mitteilung darüber, wo und wann die Veröffentlichung erfolgt ist. Außerdem muss ihm je nach Verwendung ein Belegexemplar, eine digitale Kopie oder ein Ausdruck des Beitrags zur Verfügung gestellt werden.
 

E. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Für jede Verwendung gelten neben den vorstehenden Konditionen und den im Einzelfall getroffenen schriftlichen Vereinbarungen stets die Bestimmungen des Rechts, insbesondere des Urheberrechts der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit gesetzlich zulässig, der Wohnsitz des Autors, derzeit also München. Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen nichtig sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.